Lilial in Kosmetika – warum werden immer noch nicht konforme Produkte auf dem Markt gefunden?
Seit dem 1. März 2022 gilt ein Verbot für die Verwendung von Lilial (INCI: Butylphenyl Methylpropional) – gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/1902, die die EU-Kosmetikverordnung geändert hat.
Lilial, ein Stoff mit einem leichten, blumigen Duft, war ein häufiger Bestandteil synthetischer Duftmischungen. Aufgrund seiner nachgewiesenen toxischen Eigenschaften und seiner Einstufung nach CLP als CMR-Stoff wurde seine Verwendung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in kosmetischen Mitteln verboten.
