Signale von ECHA / SCCS

Auf den Sitzungen von SCCS und SCHEER (30.–31. Oktober 2025) bestätigte die Europäische Kommission eine Entwicklungsrichtung, die die Art und Weise der Sicherheitsbewertung kosmetischer Inhaltsstoffe in der EU grundlegend verändern wird.
Link zur Seite: https://ec.europa.eu/newsroom/sante/newsletter-archives/68643

Auf der Agenda standen neue Stellungnahmen zu:

  • 2 Haarfärbemitteln,
  • 2 Duftstoffen,
  • 1 Konservierungsstoff,
  • 1 UV-Filter,
  • 2 Nanomaterialien.

Doch nicht die Liste der Stoffe (Details siehe unten), sondern der politische Kontext sorgte für die größte Besorgnis:
👉 Die Strategie „One Substance, One Assessment“ tritt in eine entscheidende Phase ein.
👉 Ab 2027 sollen die Arbeiten von SCCS und SCHEER zu ECHA verlagert werden, was das Ende unabhängiger wissenschaftlicher Ausschüsse bei der Europäischen Kommission bedeuten würde.

⚠️ Die Branche befürchtet, dass mit dieser Änderung der Bewertungsprozess stärker administrativ als wissenschaftlich wird und nicht mehr angemessen an das tatsächliche Expositionsrisiko angepasst ist.

Im Hintergrund ist eine Verschiebung des Fokus von der Wissenschaft zur Verbrauchersicherheit hin zu einem chemikalienrechtlichen Risikomanagement im Sinne von REACH erkennbar.
Dies könnte neue Hürden und ein zu hohes Tempo legislativer Veränderungen für die Branche bedeuten.

Neue Mandate gemäß Sitzungsagenda

(Link zur Agenda: Agenda SCCS)

Aus den Details der Sitzungsagenda geht hervor, dass neue Mandate eingereicht wurden für:

  • Nanometrische Formen von Siliciumdioxid und deren erneute Sicherheitsbewertung im Lichte neuer Daten:
    Hydrated Silica (nano) (CAS: 7631-86-9 / 112926-00-8),
    Pyrogenic Silica (nano) (CAS: 7631-86-9 / 112945-52-5),
    Silica Silylate (nano) (CAS: 68909-20-6 / 102262-30-6) sowie
    Silica Dimethyl Silylate (nano) (CAS: 68611-44-9).
    Details: Mandat für Siliciumdioxide.
  • Acetophenon (CAS: 98-86-2), Bestandteil von Duftstoffkompositionen – Antrag auf Ausnahme vom CMR-Verbot.
    Die Kommission beauftragte den SCCS mit der Bewertung, ob Acetophenon – potenziell als Repr. 1B klassifiziert – in Kosmetika ausschließlich als Spurenbestandteil natürlicher komplexer Stoffe (Natural Complex Substances, NCS) bis zu 100 ppm sicher ist.
    Die Branche verteidigt Acetophenon nicht als eigenständigen Inhaltsstoff; der SCCS soll klären, ob eine derart niedrige Konzentration akzeptabel ist und ob zusätzliche Risiken bestehen.
    Details: SCCS-Mandat für Acetophenon.
  • Cresyl methoxycinnamat (CAS: 431067-87-7), 2-Methylphenyl-4-methoxycinnamat (MMPC), als neuer UV-Filter.
    Der Stoff ist derzeit nicht in der Kosmetikverordnung geregelt. Die Branche hat ein Dossier vorgelegt, das den Einsatz als UV-Filter mit bis zu 3 % in Sprays sowie 6 % in Lotionen und Cremes belegt.
    Interessanterweise ist dieser Stoff bereits u. a. in Japan zugelassen.
    Details: SCCS-Mandat für MMPC.

Endgültige SCCS-Stellungnahme – Teebaumöl

Am 30. Oktober wurde die endgültige SCCS-Stellungnahme zu Tea Tree Oil (Melaleuca alternifolia leaf oil) veröffentlicht.
Der SCCS bewertete Teebaumöl als sicher für die Anwendung in kosmetischen Produkten für Erwachsene als talgregulierender oder antimikrobieller Wirkstoff bei folgenden Höchstkonzentrationen:

  • 2 % in Shampoos,
  • 1 % in Duschgels und Gesichtsreinigern,
  • 0,1 % in Gesichtscremes,

unter der Voraussetzung, dass:

  • die Zusammensetzung der ISO 4730:2017 entspricht,
  • keine Aerosolformen verwendet werden,
  • die Stabilität im Endprodukt gewährleistet ist und
  • die neue ISO 4730:2025 zur enantiomeren Zusammensetzung von α-Terpineol berücksichtigt wird.

Der Ausschuss stufte Tea Tree Oil als moderaten Kontaktallergen ein. Andere Produktkategorien (z. B. Fußcremes, Nagellacke) wurden nicht berücksichtigt.

Vorläufige Stellungnahmen in öffentlicher Konsultation

Im Rahmen öffentlicher Konsultationen wurden außerdem Entwürfe zu folgenden Stoffen veröffentlicht, die zu dem Schluss kommen, dass:

  • BHA (Butylhydroxyanisol, CAS: 25013-16-5)
    bei einer Konzentration von 0,07 % in abwaschbaren und nicht abwaschbaren Hautprodukten sicher ist
    (ohne Mundpflegeprodukte und Aerosole).
  • Cannabidiol (CBD, CAS: 13956-29-1)
    bei 0,19 %, mit THC-Verunreinigungen bis 0,00025 %, in kosmetischen Produkten zur Hautanwendung sowie in Mundpflegeprodukten sicher ist, wobei Produkte mit Inhalationsexposition nicht berücksichtigt wurden.
  • Thiomersal (CAS: 54-64-8) und Phenylquecksilbersalze
    als Konservierungsstoffe in Augenprodukten nicht sicher sind – mit potenziell genotoxischer Wirkung.
  • Basic Blue 99 (CAS: 68123-13-7)
    in nicht-oxidativen Haarfärbeformulierungen nicht sicher ist – potenziell genotoxisch.
  • Basic Brown 16 (CAS: 26381-41-9)
    in nicht-oxidativen Haarfärbeformulierungen nicht sicher ist – potenziell mutagen.

Weitere eingereichte Anträge

Darüber hinaus wurden formelle Anträge gestellt auf die Erstellung von:

  • wissenschaftlichen Empfehlungen zu Mikrosilber und dessen dermalem Expositionsweg
    (Scientific Advice on Microsilver – skin penetration),
  • einem Leitfaden für das Friseurhandwerk
    (Hairdresser Social Partners recommendations) – Empfehlungen zur chemischen Exposition und zu Arbeitsschutzaspekten,
  • einer Aktualisierung des Leitfadens zu Nanomaterialien.

Angekündigte kommende SCCS-Stellungnahmen

Vorläufige Stellungnahmen sind außerdem zu erwarten für:

  • Heliotropin (neue Studienergebnisse werden für Februar 2026 erwartet),
  • esterartige Derivate der Salicylsäure
    (Bewertung der kumulierten Exposition gegenüber Salicylsäure infolge der Verwendung verschiedener Salicylatester in kosmetischen Produkten).

 

Die Ergebnisse der Arbeiten des SCCS sind ein klares Signal dafür, dass sich eine weitere Aktualisierung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 nähert.

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