Eine weitere Welle wichtiger Entscheidungen für die Kosmetikbranche!

Die letzten Monate zeigen, dass die Chemikaliengesetzgebung in der EU nicht nur eine Abfolge von Verboten ist. Es ist auch eine Zeit, in der Wissenschaft, gesunder Menschenverstand und der Dialog der Branche konkrete Ergebnisse bringen. Wir haben eine Handvoll positiver Signale aus der Flut legislativer Veränderungen ausgewählt.

🍸 Ethanol – mehr Zeit!

Griechenland hat die Frist für die Einreichung des CLH-Dossiers auf den 31. Dezember 2026 verschoben. Die Branche hat damit zwei zusätzliche Jahre gewonnen, um zu belegen, dass eine CMR-Klassifizierung von Ethanol (auf Basis oraler Aufnahme) nicht auf Kosmetika angewendet werden sollte. Studien zur dermalen Penetration sowie PBPK-Modellierungen laufen bereits.
Branchenwitz? „Ethanol heizt die Stimmung auf – beschleunigt aber nicht die Gesetzgebung.“

🌞 Titandioxid – das Ende eines Mythos?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Einstufung von TiO₂ als krebserregend (über den Inhalationsweg)aufgehoben. Die Folge: Streichung des Eintrags aus der CLP-Verordnung und ein klares Signal, dass Klassifizierungen auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen beruhen müssen. Für Kosmetika ist das besonders relevant für Farbstoffe und UV-Filter.

🧴 Mikroplastik – IT im Einsatz

Die ECHA hat ein Portal zur Meldung von Mikroplastik in REACH-IT gestartet. Zum ersten Mal erhalten wir ein Tool statt eines Verbots.
Natürlich scherzt die Branche, dass man künftig neben Formulierern und Safety Assessors auch IT-Support für Compliance benötigt … aber auch dafür haben wir Lösungen.
👉 Schaut euch unsere Tools an, die eure Arbeit erleichtern: https://cosmetosafeassist.pl/

🧴 Methylparaben – 13 Jahre Forschung und … keine Beweise für ED

Am 8. Oktober hat Frankreich seine Absicht zurückgezogen, eine harmonisierte Klassifizierung von Methyl-4-hydroxybenzoat als endokrinen Disruptor (ED HH 1) einzureichen. Das CLH-Verfahren endete bereits auf der Intentionsstufe, ohne Dossier und ohne RAC-Stellungnahme.

Methylparaben gehört zu den am besten untersuchten Stoffen in Kosmetika und hat seine Sicherheit erneut bestätigt – selbst unter verschärften ED-Kriterien. Trotz jahrelanger Analysen und Verfahren (erste Klassifizierungsabsicht im Jahr 2012) wurden keine schädlichen endokrinen Wirkungen festgestellt.
Darüber hinaus hat der SCCS wiederholt (in den Jahren 2005, 2006, 2008, 2010, 2013 und 2023) die Sicherheit von Parabenen in kosmetischen Produkten bei den geltenden Höchstkonzentrationen bestätigt. Dennoch genießen Parabene bei Verbrauchern weiterhin einen unverdient schlechten Ruf.

Wird der aktuelle Rückzug der Klassifizierungsabsicht und das Ausbleiben einer Einstufung ein ausreichendes Signal für eine mutige und längst überfällige PR-Rehabilitierung sein?

🔬 Oxybenzon – unter ED-Beobachtung

Oxybenzon (Benzophenon-3), ein weit verbreiteter UV-Filter: Dänemark hat die Absicht eingereicht, ihn als Stoff zu klassifizieren, der endokrine Störungen beim Menschen und in der Umwelt verursachen kann (ED HH 1 + ED ENV 1).
Dies könnte der erste Fall einer formalen CLP-Klassifizierung eines UV-Filters als endokriner Disruptor sein. Es sei daran erinnert, dass Oxybenzon weltweit bereits seit Langem auf „schwarzen Listen“ steht, z. B. auf Hawaii, in Kalifornien oder Thailand, insbesondere zum Schutz von Korallenriffen.

🌊 Uvinul T 150 – besseres Umweltprofil

Für Ethylhexyl Triazone liegt eine RAC-Entscheidung vor: Die Klassifizierung H413 („Aquatic Chronic 4“) wurde gestrichen.
Das bedeutet: keine Kennzeichnung als „umweltgefährlich“ und bessere Chancen für das EU Ecolabel. Für Unternehmen heißt das auch mehr Konsistenz – Schluss mit Abweichungen zwischen Sicherheitsdatenblättern (SDS)und den tatsächlichen Daten.

🧪 1,4-Dioxan – Deutschland zieht sich zurück

Deutschland hat seinen Antrag auf eine Beschränkung von 1,4-Dioxan-Rückständen in Tensiden zurückgezogen. Das Verfahren wurde auf der Intentionsstufe gestoppt; erforderlich ist eine vertiefte Analyse der Emissionen von Dioxan in die Umwelt.
Gute Nachricht für die Branche: In Kosmetika ist 1,4-Dioxan ohnehin nur als technisch unvermeidbare Verunreinigungzulässig (bis 10 ppm gemäß SCCS).
Aber: Das Thema könnte zurückkehren – bleiben wir wachsam!

⏱️ „Stop the Clock“ und Änderungen der CPR – wie geht es weiter?

Zum Schluss noch ein weiterer, frischer Impuls aus Brüssel: Der EU-Rat hat den „Stop-the-Clock“-Mechanismusakzeptiert, der Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben soll, wenn neue CLP-Klassifizierungen in der Praxis sofort hunderte kosmetische Formulierungen blockieren könnten. Darüber haben wir hier ausführlicher geschrieben:

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7378723361826242560/

🔗 Wie man sieht: Gesetzgebung ist ein Marathon, kein Sprint.
Und wir haben gerade ein paar positive Boxenstopps bekommen – hoffentlich folgen noch viele weitere 😊

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