Lilial in Kosmetika – warum werden immer noch nicht konforme Produkte auf dem Markt gefunden?

Seit dem 1. März 2022 gilt ein Verbot für die Verwendung von Lilial (INCI: Butylphenyl Methylpropional) – gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/1902, die die EU-Kosmetikverordnung geändert hat.

Lilial, ein Stoff mit einem leichten, blumigen Duft, war ein häufiger Bestandteil synthetischer Duftmischungen. Aufgrund seiner nachgewiesenen toxischen Eigenschaften und seiner Einstufung nach CLP als CMR-Stoff wurde seine Verwendung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in kosmetischen Mitteln verboten.

Damals erschien uns allen die Entfernung dieses Inhaltsstoffs aus dem Marktangebot als große Herausforderung… Aus heutiger Sicht – in einer Zeit, in der wir gleichzeitig Produktformulierungen an neue Anforderungen zu Mikroplastik, zyklischen Silikonen, Duftallergenen, Nanometallen, Retinol, Arbutin usw. anpassen müssen – wirkt diese Liste endlos. Und all diese Anforderungen müssen parallel umgesetzt werden.

Doch wie ist es möglich, dass fast drei Jahre nach Inkrafttreten des Verbots immer noch kosmetische Produkte mit Lilial auf dem Markt identifiziert werden?
Ein Blick in die Meldungen des Safety Gate (RAPEX)-Systems zeigt: Produkte mit Lilial zählen zu den häufigsten Verstößen in unserer Branche.

Unserer Meinung nach liegen die Ursachen in:

  • einem geringen Maß an Unkenntnis über das bestehende Verbot,

  • in einem fehlenden Überblick über aktuelle Lagerbestände innerhalb der Lieferkette,

  • sowie in einem besonderen Problem, das im Safety Gate meist gar nicht erfasst wird: Lilial ist in einem Produkt enthalten, allerdings in einer so geringen Menge, dass es nicht deklarationspflichtig ist. Auch solche Fälle sind uns bekannt!

Wichtig:
Das Verbot betrifft ausschließlich kosmetische Produkte!
Lilial ist nach wie vor in anderen Erzeugnissen enthalten – etwa in Haushaltschemikalien wie Reinigern, Waschmitteln oder Lufterfrischern.
Das ändert jedoch nichts daran, dass der Stoff bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen kann.

Bei CosmetoSAFE wissen wir, wie komplex und herausfordernd die Umsetzung gesetzlicher Änderungen ist – insbesondere, wenn es darum geht, ein Produktportfolio den neuen Vorschriften anzupassen.

Gerade deshalb war die Überwachung der Rezepturkonformität mit der Gesetzgebung eine der ersten Funktionen, die wir in CosmetoSAFE Assist integrieren wollten!

🔗 Wenn Sie mehr über das Lilial-Verbot erfahren möchten, empfehlen wir unseren Fachartikel:
Was kommt nach Lilial? – Branchenschulung

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