Der Internationale Frauentag war in diesem Jahr ein ganz besonderer Tag für die Kosmetikbranche.

Grund dafür war die Ausstellung des Kosmetiksektors, organisiert vom Polnischen Verband der Kosmetikindustrieunter der Schirmherrschaft der polnischen EU-Ratspräsidentschaft.

Die Ausstellung „The Cosmetic Industry by EU: How We Do It in Poland“, vorbereitet vom Team der Abgeordneten Elżbieta Łukacijewska und dem Kosmetikverband, zeigte nicht nur die Stärke und Innovationskraft der polnischen Kosmetikindustrie, sondern sprach auch offen über die Hürden, die ihre Entwicklung zunehmend beeinträchtigen.

Kosmetikexporte aus der Ukraine in die Europäische Union – was muss man wissen, um Fehler und Missverständnisse zu vermeiden?

Der Marktzugang für kosmetische Produkte aus der Ukraine in die Europäische Union erfordert weit mehr als eine effiziente Lieferkette und einen wettbewerbsfähigen Preis. Für Hersteller und Händler bedeutet dies, sich mit einer Vielzahl an rechtlichen und dokumentarischen Anforderungen auseinanderzusetzen, die – auch wenn sie auf den ersten Blick komplex erscheinen mögen – einem gemeinsamen Ziel dienen: dem Schutz der Endverbraucher:innen.

Lilial in Kosmetika – warum werden immer noch nicht konforme Produkte auf dem Markt gefunden?

Seit dem 1. März 2022 gilt ein Verbot für die Verwendung von Lilial (INCI: Butylphenyl Methylpropional) – gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/1902, die die EU-Kosmetikverordnung geändert hat.

Lilial, ein Stoff mit einem leichten, blumigen Duft, war ein häufiger Bestandteil synthetischer Duftmischungen. Aufgrund seiner nachgewiesenen toxischen Eigenschaften und seiner Einstufung nach CLP als CMR-Stoff wurde seine Verwendung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in kosmetischen Mitteln verboten.

CosmetoSAFE Assist – die smarte Unterstützung für Ihr F&E-Team!

Die Entwicklung eines kosmetischen Produkts ist einerseits eine kreative Herausforderung: Es geht darum, innovative Produkteigenschaften zu definieren, geeignete Formulierungen zu entwickeln und ansprechende Anwendungseigenschaften zu schaffen.
Andererseits verpflichtet uns der Gesetzgeber, eine gleichbleibende Produktionsqualität, Stabilität, mikrobiologische Reinheit sowie die Sicherheit des Produkts sicherzustellen – einschließlich wissenschaftlich belegter Wirksamkeit.

Anna Tuwalska, MA

Sie hat ihre Berufserfahrung bei renommierten Kosmetikunternehmen in den Abteilungen für rechtliche Angelegenheiten und Qualitätskontrolle gesammelt. Als Laborantin hat sie auch Technologen bei der Erstellung von Formulierungen unterstützt, so dass sie deren spezifische Arbeit gut versteht.